Jakob Steinhauser reversiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz. Dieser hat ihm den Hof zu Heienheim (Heyenheim) verliehen, den der Pfalzgraf zusammen mit seinem Vetter Johann I. von Pfalz-Simmern, Graf zu Sponheim, innehat, der verbrannt worden war und dessen zugehörige Güter daher bislang die armen Leute zu Eckelsheim gegen jährliche 18 Malter Hafer bebauen durften. Jakob und seine Erben sollen den beiden Pfalzgrafen, gemäß beider Anteil an der Grafschaft Sponheim, jährlich gen Kreuznach diesen Erbzins über 18 Malter Hafer zinsen und haben dafür den Hof nach Erbbestandsrecht und -gewohnheit verliehen bekommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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