Marx Michelberger von Litzelbach und Ehefrau Barbara Küblerin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt des Klosters Weingarten, ihnen auf Lebenszeit den halben Teil des Hofs und Guts in Litzelbach verliehen hat. Das Gut hatte früher Barthlome Meler und hat jetzt Thomas Michelberger, Vater des Ausstellers, inne. Die Verleihung erfolgt nach Übergabe des halben Teils durch den Vater und dessen jüngsten Sohn Erhard. Die Beliehenen müssen die Hofhälfte persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen sie "niendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Die zugehörigen Wälder dürfen sie nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf nutzen, fruchttragende ("bärend") Bäume nicht fällen. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten entrichten sie als Zins und Hubgeld je 6 Scheffel Vesen und Hafer sowie 2 1/2 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 6 Hühner, 1 Fasnachthenne und 100 Eier. Im Herbst muß jährlich vom ganzen Hof eine Weinfahrt vom (Boden)See geleistet werden. Bei Verletzung der Leihebedingungen, im Todesfall sowie bei Eingehung einer Ungenossamenehe fällt die Hofhälfte heim, desgleichen, wenn sich die Beliehenen dem Kloster mit Leib und Gut "abschwaif" oder ungehorsam machen. Sie muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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