A: Alexander von Wildenstein, der in Abwesenheit des Landrichters Veit von Schaumberg auf Befehl Pfalzgraf Ottos II. (von Pfalz-Neumarkt) das Landgericht zu Auerbach besessen hat. S: Landgericht Auerbach. E: Herr Friedrich Trautenberger als bevollmächtigter Anwalt Abt Wernhers des Klosters Michelfeld. Betreff: Gerichtsbrief wegen der Pfänder, die Hans Zudenrewter von Zudenrewth (Zogenreuth, Lkr. Eschenbach) aus dem Hammer zu Fischstein (Lkr. Pegnitz) genommen hat. Da der Hammer dem Kloster zu Eigen gehöre, beantragt E, dass ihm sowohl die Klage als auch die Pfänder Hans Zudenrewters ohne Schaden sein bzw. die Gerechtigkeiten des Klosters an dem Hammer den Ansprüchen Zudenrewters vorgehen sollen, was ihm gerichtlich zuerkannt wird.