Theus Würtelin aus Denkendorf, Hintersasse des dortigen Propsts, zu Stuttgart gef., weil er zusammen mit fünf anderen, mit Namen Jörg Boleck, Hans, Sohn des Hofmeisters, Hans, Sohn der Gens Grete, Schwiegersohn der Bürgin und Sixt Webers Sohn, vorsätzlich bei Nacht einen Konventpriester, den Schulmeister und Keller, die in Diensten des Propstes Ulrich stehen, überwältigt und über den Steg zu Denkendorf hinabgeschlagen hatte, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten der peinlichen Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., der Herrschaft Württemberg einen "Abtrag" von 31 fl in bar zu bezahlen und sich mit 200 fl zu verbürgen, nimmt diese Bedingungen an und schwört U. - Bürgen mit 200 fl: Peter Grieb, B. zu Esslingen, Peter Würtelin d. A., Peter Würtelin d. J., Bernhard Froschlin, Hans Dörr und Hans Schmid, alle seßhaft zu Denkendorf.