Gerhard von Loën, Herr zu Jülich und Blankenheim, verpflichtet sich, Graf Wilhelm zu Virneburg wegen dessen Bürgschaft, die er ihm für eine von Graf Wilhelm zu Wied aufgenommene Summe geleistet hat, schadlos zu halten. Sein Sohn Wilhelm von Loën, tritt dem bei. Sr.: Ausst. und Wilhelm von Loën. Ausf. Perg., sehr stark besch. - 2 Sg. anh., besch. - Rv. Sachverhalt weitgehend rekonstruiert aus Rv und Kurzregest auf alter Hülle

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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