Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, erneuert der Stadt Alzey ihre Rechte und Freiheiten. Die Regelungen betreffen deren Rechtsschutz, Freizügigkeit, Ehefreiheit für Mann und Frau, das Recht über den Stadtgraben und die Bestätigung der allgemeinen Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten der Stadt. Die kurpfälzischen Amtleute zu Alzey sollen sie dabei schützen und schirmen. Die von Alzey sollen nach seinem Tod seinem Sohn Philipp, dessen Erben und Nachkommen die Huld geloben, wenn sie ihnen denselben Schutz ihrer Freiheiten versprechen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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