Claudius a Sancto Josepho, Provinzial der Deutschen Provinz der Karmeliten, und das Definitorium der Deutschen Provinz der Karmeliten verpflichten die Karmeliten des künftigen Klosters Urfahrn auf die Einhaltung der eremitischen Lebensform und die Einschränkung ihrer seelsorgerischen Tätigkeit zugunsten der umliegenden Pfarreien. S1=A1. S2=A2. S3=A2. S4=A2. S5=A2

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv