Klaus Hofmeister, Schultheiß zu Metzingen, in Urach gef., weil er angezeigt worden war, er habe über das Evangelium und das Wort Gottes übel geredet, auch gesagt habe, im Frühjahr werde der Kaiser und König kommen und die Anhänger des Evangeliums strafen, jedoch aus Gnaden wieder freigel., schwört U. und gelobt, falls dieser Verdacht sich bestätigen sollte, sich rechtlich zu verantworten. Er stellt vier Bürgen, die im Falle der Übertretung dieser Verschreibung, des Nachweises seiner Schuld und Landesflucht der Herrschaft Württemberg mit 500 fl verfallen sein sollen. - Bürgen: 1) Hans Akelin 2) Hans Kühfuß 3) Benz Wagner 4) Utz Jud, alle aus Metzingen.