Hans Sternnlin aus "Staimberg", wegen strafbarer Handlungen zum zweiten Mal mit Urteil und Recht vom Stadtgericht Backnang aus dem Fürstentum Württemberg und über den Lech gewiesen, jedoch aus besonderer Gnade auf Fürbitten, wieder in das Fürstentum eingelassen, verpflichtet sich, sein Leben lang innerhalb des Fürstentums zu bleiben, sich jedoch innerhalb von Stadt und Vogtei Backnang niemals häuslich niederzulassen, ferner Rechtshändel mit Räten, Dienern, Untertanen und "Verwandten" des Fürstentums nur vor Landhofmeister und Räten oder anderen zuständigen württembergischen Gerichten auszutragen und deren Urteil Folge zu leisten, und gelobt unter Eid im Beisein des Landhofmeisters, des Kanzlers und anderer Räte, diese Artikel getreulich zu befolgen.