Heinrich von Lüttelnau (Luttelenowe) gen. Hevelman macht bekannt, daß er Werner von der Leiten 50 Mark, drei Schilling elf Pfennige und einen Vierling schuldig ist wegen des Heiratsvertrags, den Rutger von Linnebeke mit der Tochter Werners geschlossen hatte. Die Summe ist fällig am nächsten 11. November. Zahlt er nicht, muß er für den entstandenen Schaden fünf Jahre lang jeweils am 11. November 18. Schilling und vier Pfennige entrichten, während die Schuldsumme dann am nächsten 22. Februar nach Ablauf der fünf Jahre fällig wird. Als Bürgen hat er gestellt den Ritter Thonis von Marten und Heinrich, den jungen Schulten von [Langen-] Dreer (Dreyre). Werden die Verpflichtungen nicht erfüllt, so müssen die Bürgen Einlager in Dortmund [Bochum ?] halten. - Es siegeln der Aussteller und die Bürgen. - Datum anno domini MCCC sexagesimo die nativitatis s. Johannis baptiste.