Friedrich Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Reichserztruchsess und Kurfürst, von Kaiser Friedrich (III.) beauftragter Richter in der Appellationsinstanz zwischen Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Heilbronn (Heilpronn) einerseits und Lorenz Rinderbach andererseits, von welchem erstere als Vogtherren von Frankenbach ein auf seinem Schulerhof daselbst ruhende Servitut eines stets gerüstet für sie bereit stehenden Wagens beanspruchen, fällt dahin einen Urteilsspruch, dass Lorenz Rinderbach den Heilbronnern den betreffenden Frondienst tun müsse, sobald drei ihnen nicht zugewandte Männer das Vorhandensein jenes Servituts bezeugen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...