Graf Christoph I. von Stolberg-Wernigerode, in Vollmacht der Grafen Ludwig, Heinrich X. und Albrecht Georg sowie in Vormundschaft ihrer Vettern, erklärt die Stadt Wernigerode für schadlos bezüglich einer Schuldverschreibung über 600 Taler Groschen gegen Hans von Heringen. Inn denn heiligenn Weihnachtenn. aufgedrücktes Papiersiegel

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