Friedrich August III., König in Polen, Kurfürst und Herzog zu Sachsen, belehnt Curt Abraham von Einsiedel und seine rechten Leibeslehnserben mit Gnandstein, dem Schloss, Vorwerk und allen Zugehörungen, mit Zinsen, Renten, Diensten, Frondiensten und Pflichten, Freiheiten und Gewohnheiten, Hölzern, Wiesen, Äckern, Teichen, Fischerei, Fischweiden, Bächen und dem Wasser, die Wyhra (Wyra) genannt, vom Merbitzer Lache an bis an das Wolftitzer Lach, das Dorf Gnandstein und die Mühle unter dem Schloss gelegen, samt dem Pfarrlehn daselbst; außerdem. - die Dörfer Wüstenhain (Wüstenhan) und Dolsenhain (Dolsenhan) mit Zinsen und Gerechtigkeiten;. - das Holz, genannt "die Bocka" (Bockaw) vor der Leina gelegen, mit den anderen Hölzern samt der Wildbahn, großer und kleiner Jagd auf seinen und seiner Untertanen Hölzern und allen genannten Gütern, dazu oberste und niederste Gerichte und alle Gerechtigkeiten;. - das Dorf Roda samt dem Kirchlehn mit allen Rechten, Zinsen, Frondiensten, obersten und niedersten Gerichten im Dorf und in den Feldern;. - das Dorf Altmörbitz (Alten Merbitz) samt dem Pfarrlehn mit obersten und niedersten Gerichten und allen Rechten, Frondiensten, Zinsen und anderen Gerechtigkeiten, wie von alters hergebracht;. - die Leute, Zinsen und Güter zu Neuenmörbitz (Neuen Merbitz), samt dem Fischbach dieses Ortes und Wiesen, eine unter dem Dorf, die andere an der Wyhra und unter der Leina gelegen, mit Erbgerichten, wie diese Rechte eines Teiles schon lange Zeit zur Herrschaft Gnandstein gehörten, anderen Teiles aber von denen von Rüdigsdorf dazu gekauft worden sind. Die Belehnung erfolgt mit allen Rechten, wie diese seine Vorfahren, so auch Haubold von Einsiedel gehabt haben und wie diese nach dessen Tod an seine Vettern, August und Abraham von Einsiedel, Söhne des Curt, gefallen sind, dann nach brüderlicher Erbteilung sein Vater Abraham. Nach dessen Tod war Curt Abraham bereits von Friedrich August II. mit dem Besitz belehnt worden. Die Belehnung erfolgt als Mannlehn. Mitbelehnt werden die Söhne des August von Einsiedel zu Prießnitz und Wolftitz, Curth, Heinrich und August von Einsiedel sowie die Vettern Friedrich Heinrich von Einsiedel zu Hohenkirchen (Hochkirchen), Fürstlich-Sächsischer Oberhofmeister zu Gotha; Johann Georg von Einsiedel, kurfürstlicher Hofmarschall; Detlev (Dettloff) Heinrich, Kammerherr, beide Söhne des Hans Haubold von Einsiedel zu Wolkenburg; Curth Heinrich von Einsiedel zu Weißbach, kurfürstlicher Hofmarschall. Z.: Räte Erasmus Leopold von Gerßdorf, Vizekanzler; Wilhelm August Herr von Stubenberg; Wolff Caspar Abraham von Gerßdorff; Dr. Ludwig August Schröter; Wolff Christoph von Hacke; Dr. Johann Christoph Pfretschner; Ernst von Heynitz zu Dröschkau. Rubrum: "Lehn-Brief über Gnandstein für den Oberhoff-Gerichts-Assessorem Curt Abrahamen von Einsiedel"

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Sächsisches Staatsarchiv
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