Hans Imber von Gilgenberg (Ymer vom Gilgenberg), Ritter und königlicher Rat, der von König [Maximilian I.] an dessen Stelle als Obmann im Streit zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz und dem Ritter Konrad Schott eingesetzt wurde, was beide Parteien angenommen haben, entscheidet nach Anhörung beider Seiten, dass der Kurfürst das Schloss Hornberg mit Zugehörung sowie den Getreide- und Weinzehnten zu Willsbach (Wilspach), was einst Konrads Vater Lutz Schott innegehabt hatte, an Konrad wieder zustellen soll. Dies betrifft auch die Nutzung, die der Kurfürst zwischenzeitlich davon empfangen hat, sofern beide Seiten sich gütlich darüber vertragen. Sollte keine Einigung zustande kommen, soll der König wegen dieser Abnutzung entscheiden, wer was zu geben und wer was nachzulassen hat. Anschließend sollen alle Fehden und die Feindschaft zwischen beiden beigelegt sein, sie nichts mehr gegeneinander unternehmen und die Gefangenen beiderseits ohne Entgelt gegen ein ziemliches Atzgeld freigelassen werden.