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Kaiser Leopold (I.) erhebt den Johann Holer und seine Söhne, Dr.phil.et.med. Franz Holer und Georg wegen ihrer im Einzelnen aufgeführten Verdienste in den erblichen Adelsstand, bestätigt und verbessert ihnen das bereits von Kaiser Rudolph II. verliehene Wappen das beschrieben und dessen fertige Zeichnung der Urkunde eingefügt wird, und verleiht ihnen den Beinamen von Doblhoff.

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