Paulin Griener von Nabern, zu Kirchheim gef., weil er in Zuwiderhandlung gegen ein wiederholt verkündetes Verbot das Fürstentum verlassen, sich in französische Dienste begeben hatte und gegen den Kaiser gezogen war, jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, keinem andern Herrn mehr ohne Erlaubnis der Obrigkeit zuzuziehen, sich künftig gehorsam zu verhalten, und schwört U. Er stellt ferner 2 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist der Obrigkeit wieder ins Gefängnis zu überantworten oder, wenn dies nicht geschehe, 100 Pfund Heller zu zahlen. Bürgen: sein Vater Hans Griener und Bläsi Hupsch, beide von Nabern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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