Worms (St. Martin): Der Offizial des Stifts St. Paul bekundet, dass Konrad Simmerer, Bürger in Worms, Güter, die sein Vater Johann in Erbpacht hat...
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255/1655
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 20 Orte, Buchstabe W >> 20.23 Worms (St. Martin)
1481 November 11
St. Martin
Ausf., Perg., anh. Siegel abgef., daran als Transfix Urk. von 1610 Dezember 28, laut der das weltliche Gericht der Stadt Worms bekundet, auf Wunsch des Johann Lener, Doktor der hl. Schrift, und des Lampert Mengfisch, Kanoniker an St. Martin, die Transfixierung der dem Benediktaltar in St. Martin gehörenden und in der Urk. von 1481 aufgeführten Güter in der Gemarkung Worms vollzogen zu haben; Aussteller; 1610, den 28. Dezembris; Ausf., Perg., anh. Siegel erhalten; St. Martin
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1481, pro festo St. Martini
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (St. Martin): Der Offizial des Stifts St. Paul bekundet, dass Konrad Simmerer, Bürger in Worms, Güter, die sein Vater Johann in Erbpacht hatte und die dem St. Benediktaltar in St. Martin 24 Malter Korngült und 6 1/2 Wormser zinsten, in Erbpacht nimmt, nämlich ein Haus und einen Stall vor der Martinspforte am Bodenkopp, 10 Morgen Acker und Wingert am Weinsheimer Weg, 1 Morgen hinter dem Hohenstein im Vogelsang, 2 Morgen außerhalb der Landwehr an der Pfeddersheimer Straße, 1/2 Morgen Acker innerhalb der Landwehr in den Äckern, 7 Morgen auf des Bischofs Benn, 1/2 Wingert hinter dem Hohenstein, 1/2 Morgen beim Mondschein, 1 Morgen vor der Andreaspforte bei dem heiligen Häuschen, 2 Morgen Richtung Liebenau, 2 Morgen im Galgenfeld an der Mainzer Straße und am Diebweg bei dem Elenden Haus. - Zeugen: Konrad Bumann, Kanoniker, Johann Wegmecher, Vikar an St. Paul, Johann Attendorn, Vikar an St. Martin
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (St. Martin): Der Offizial des Stifts St. Paul bekundet, dass Konrad Simmerer, Bürger in Worms, Güter, die sein Vater Johann in Erbpacht hatte und die dem St. Benediktaltar in St. Martin 24 Malter Korngült und 6 1/2 Wormser zinsten, in Erbpacht nimmt, nämlich ein Haus und einen Stall vor der Martinspforte am Bodenkopp, 10 Morgen Acker und Wingert am Weinsheimer Weg, 1 Morgen hinter dem Hohenstein im Vogelsang, 2 Morgen außerhalb der Landwehr an der Pfeddersheimer Straße, 1/2 Morgen Acker innerhalb der Landwehr in den Äckern, 7 Morgen auf des Bischofs Benn, 1/2 Wingert hinter dem Hohenstein, 1/2 Morgen beim Mondschein, 1 Morgen vor der Andreaspforte bei dem heiligen Häuschen, 2 Morgen Richtung Liebenau, 2 Morgen im Galgenfeld an der Mainzer Straße und am Diebweg bei dem Elenden Haus. - Zeugen: Konrad Bumann, Kanoniker, Johann Wegmecher, Vikar an St. Paul, Johann Attendorn, Vikar an St. Martin
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ