Hardenberg.: Bertram von Gebhardshain (Geuertzhain) genannt von Lützeroth (Lutzenrod) und seine Ehefrau Margarethe Spor (Sporen) reversieren gegenüber Herzog Wilhelm zu Jülich (Guylge) und Berg (zo dem Berge), Graf zu Ravensberg (Raůenßberg), Herr zu Heinsberg (Heynßberg) und zu Löwenburg (Lewenberg), und dessen Gemahlin Sybilla von Brandenburg wegen der erblichen Überlassung von Schloss und Amt Hardenberg, die sie vor Jahren [1491] für 4.000 Goldgulden aus der Hand des Grafen Sebastian zu Sayn (van Seyne) gelöst haben und bisher pfandweise innehatten. Im Gegenzug überlassen sie dem Herzog ihr Schloss und Amt Stolberg. Er zahlt ihnen noch eine Entschädigung in Höhe von 800 Goldgulden für die Baumaßnahmen, die sie zwischenzeitlich an Schloss Hardenberg in seinem Auftrag durchgeführt haben. - Siegler: Der Aussteller. - Darin inseriert ist der Erbkaufbrief Herzog Wilhelms für das betreffende Geschäft vom selben Tag. - Siegler: Der Aussteller, dessen Ehefrau, Bertram von Nesselrode (Nesselrod), Herr zu Ehrenstein, Ritter und bergischer Erbmarschall, Wilhelm von Nesselrode, Sohn zum Stein (steyn), bergischer Landdrost, Johann von Eller (Elner), Ritter, Konrad von der Horst, jülich-bergischer Erbschenk, Lutter von Stammheim (Stamheym) sowie die Schöffen der Gerichte zu Neviges und zu Langenberg mit ihrem jeweiligen Schöffensiegel für die Richter, Schulzen, Boten, Schöffen und Untertanen der Herrschaft Hardenberg. - Gegeůen zo Hamboch In den Jarenn as menn schreiff na der gebůrt vnß Heren důysent vierhondert vnnd Seß vnnd nůyntzich vff sanct Johans dach Babtisten zo mitzsommer.