Klage desJohan Dietrich Ribbers ./. Dr. jur. Adolf Henrich Linden wegen eines Ganges zum Brunnen
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B-Acta scab, III 14
B-Acta scab Acta Scabinalia (Nachbarrechtliche Grundstücksstreitigkeiten)
Acta Scabinalia (Nachbarrechtliche Grundstücksstreitigkeiten) >> 1701-1800
1715
Enthält: Klage des Kramers Johan Dietrich Ribbers gegen Dr. jur. Adolf Henrich Linden an der Joddefelderstraße (Jüdefelderstraße), 1715, wegen eines Ganges zum Brunnen. Als Zeugen werden vernommen: 1) Theodor Hillebrand, 70 Jahre alt, wohnt im Gadem des Beklagten; 2) Johan Knop, etwa 40 Jahre alt; 3)) Christoffer Helweg, 20 Jahre alt; 4) Albert Korttman, 65 Jahre alt; der Hausplatz des Klägers gehörte den Eltern des Zeugen, vorher dem Johan von Ibbenbüren genannt Rottgert; an der anderen Seite des Klägers hat früher Aldermann Franz Brüning, später dessen Sohn Franz gewohnt.; 5) Melchior Korttman, 70 Jahre alt; 6) Agnes Hoppe, Witwe Eddeler, 66 Jahre alt. Die Frau des Klägers war in 1. Ehe mit dem Sohn der Schwester der Zeugin verheiratet; die Schwester der Zeugin war Frau Uding, hat das Haus des Klägers von Korttmans gekauft; ihre Großmutter war Frau Brüning. Zeugen 4 und 5 werden auch Kateman genannt. Erwähnt werden Dr. J. Rotger Wernekinck, Johan Wilhelm Hesseling, Bernard Coesfeldt, Notar Johan Völckering. Anlage, Original: Am 2. 11. 1607 verkauft vor dem Offizial der Pelser Berndt zur Brüggen dem Johan Rotgers und dessen Frau Anna sein Haus an der Joddefelderstraße (Jüdefelderstraße) zwischen Henrich Brüning und Johan Loges nebst einer Frauenbank in der Überwasserkirche. Aus dem Hause sind drei Pfennige Wortgeld an Westerholt, Propst Mauritii, zu zahlen, ferner zwei Goldgulden an den Schneidergildemeister Johan Staell. Zeugen: Wolter Hane und Bernard Westhoff.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:14 MEZ