Die von Heinrich und Otto von Görtz heimgefallenen Lehen, nämlich: 1.) der Zehnt zu Grebenhain [Gem., Vogelsbergkr.]; 2.) Häuser, Hofstätten und S...
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Urk. 14, 4470
A I u, von Dörnberg sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Döringenberg, Nr. 12
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe D >> Do-Du >> Dörnberg, von >> 1360-1499
1471 Mai 29
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die von Heinrich und Otto von Görtz heimgefallenen Lehen, nämlich: 1.) der Zehnt zu Grebenhain [Gem., Vogelsbergkr.]; 2.) Häuser, Hofstätten und Scheunen in und vor Alsfeld [Stadt, Vogelsbergkr.]; 3.) die Lehen, welche die Bürger und Einwohner zu Alsfeld von den von Görtz zu Lehen getragen haben; 4.) die Gült, die die genannten von Görtz auf einigen Häusern, Scheunen und Hofstätten zu Alsfeld besessen haben; 5.) ein Hof zu Billertshausen [Stadtteil von Alsfeld, Vogelsbergkr.]; 6.) zwei Höfe zu Holzburg [Ortsteil der Gem. Schrecksbach, Schwalm-Eder-Kr.]; 7.) ein Hof zu Gunzelrode [Wüstung auf den Gemarkungen Ottrau und Görzhain, Gem. Ottrau, Schwalm-Eder-Kr.] [?] (Gontzelnraide), gelegen bei Oberbreitenbach [heute Breitenbach am Herzberg]; 8.) ein Hof zu Unter-Sorg [Ortsteil der Gem. Schwalmtal, Vogelsbergkr.] (Vorlebeß) bei dem Dorf Hopfgarten; 9.) eine Wiese zu dem (Erßraide) oberhalb von Alsfeld; 10.) dazu die Güter, die Johann Schaufuß (Henne Schauwefuß) von den von Görtz pfandweise innehat, und alle anderen Lehen der von Görtz.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans von Dörnberg, Hofmeister und Heimlicher des Landgrafen Heinrich von Hessen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans von Dörnberg, Hofmeister und Heimlicher des Landgrafen Heinrich von Hessen
Belehnte/r: Hans von Dörnberg, Hofmeister und Heimlicher des Landgrafen Heinrich von Hessen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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