Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm erklärt, nachdem das Kapitel durch Einsicht der ihm vorgezeigten Bulle Pabstes Bonifaz IX. von 1392 auf die ihn vermeintlich zustehende Wahl eines Dechanten und die deswegen angestellte Klage verzichtet hat, jedesmal eine qualifizierte Person aus dem Kapitel, wenn eine solche vorhanden, zu dieser Stelle wählen und präsentieren zu wollen. Mit aufgedrücktem Siegel und Unterschrift.