Erzbischof Dietrich von Moers bestimmt, dass bei der Aufbringung des Schatzes in der an die von Drachenfels verpfändeten Gemeinde Königswinter keine Fuhren, Zehrung und Schöffenkapuzen erhoben werden sollen. Bei Rechtsgeschäften von über 15 oberländischen Gulden Wert sollen die Schöffen nicht mehr als 5 Mark erhalten, unter 15 Gulden einen Tagelohn. Die Schöffenkapuzen werden abgeschafft. Die Siegelgebühr der Schöffen beträgt 7 Weißpfennige. Die Gemeinde soll jährlich zwei Bürgermeister wählen, die Bürgermeister zwei Gehilfen, die zusammen den Schatz festsetzen wollen. Jährlich soll Rechenschaft von den 4 gegenüber Schultheiß, Schöffen und Gemeinde abgelegt werden. Überschüsse, die nicht zur Bezahlung der Zinsen der Pfandsumme erforderlich sind, sollen zum Bau von Befestigungen verwendet werden.