Anspruch auf die Bongarts-Güter zu Ueckesdorf (Uckersdorf), Poppelsdorf, Endenich, Ippendorf und Duisdorf (Erzstift Köln, Amt Bonn). Der kurköln. Hofrat Bewer bewog den Appellanten, dem Hofrat Gartzen einige Tausend Rtlr. zu leihen, worüber dieser auch Schuldscheine ausstellte. Kurz darauf erfuhr von Hoesch, daß sowohl Gartzen als auch Gartzens Schwiegervater Bachoven (Backhoven), Vogt des Amtes Sinzig, wegen „ihrer verschwenderischen Lebensart“ hoch verschuldet waren. In Jülich sei Gartzen dann eine Schwachsinnigkeit angedichtet worden, aufgrund deren er Kaufverträge seines Schwiegervaters nicht anerkennen will, während er für das Erzstift Köln geschäftsfähig blieb. Bewer erreichte weiteren Geldvorschuß von Hoesch, indem er den Tausch oder Verkauf der Bongarts-Güter in Aussicht stellte. 1750 wurde ein Tauschvertrag mit von Hoesch, dessen Gut Rautenberg (Erzstift Köln, Amt Kempen) betreffend, ausgehandelt, bei dem von Hoesch 5500 Rtlr. zuzahlen sollte. Erst später erfuhr von Hoesch, daß über die Güter Gartzens ein Prozeß anhängig war, den dieser jedoch am RKG gewann. Andere Güter waren Gartzen schon zuvor aberkannt worden. Als Hoesch deshalb Teile des Kaufpreises für die Bongarts-Güter zurückhielt, wurde er von Gartzen in Bonn verklagt.