Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet eine Abmachung seiner Richter und Räte zwischen Nikolaus Becker von Weiden (von der Weydenn) und Bürgermeister und Rat zu Sinsheim betreffend ein dortiges Haus mitsamt Inhalt, das Nikolaus als ihm von Heinrich Butz zustehend angezeigt hat. Richter und Räte vereinbaren, dass die Sinsheimer den Nikolaus bei der Einsetzung in die Gerechtigkeiten von Heinrich Butz bleiben lassen sollen, sofern niemand eine bessere Gerechtigkeit an dem Haus vorbringt. Die Gülten an die Stadt und die Kirche zu Sinsheim sollen durch den Besitzer, wer auch immer es dann sei, bezahlt werden. Die Sinsheimer Vertreter und Nikolaus Becker haben dies angenommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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