Testament der Gebrüder Philipp Arnold und Johann von Viermyn. Beide setzen sich gegenseitig und ihren 3. Bruder Hermann zu Erben an ihrem Anteil an den Bladenhorstischen und sonstigen Viermundischen Gütern ein. Nach dem Tode der Brüder sind nur die Mannleibserben erbberechtigt. Die Hauptbestimmung des Testaments gipfelt in dem deutlich ausgesprochenen Bestreben, die weiblichen Nachkommen unter allen Umständen von der Erbfolge bezüglich der Viermundischen Güter fernzuhalten. Sterben die beiden Brüder ohne Erben, so erben jede ihrer 7 Schwestern 100 Goldgulden als Legat zur freien Verfügung. Für den Fall sie eheliche Leiberben hinterlassen, behalten die Brüder sich eine Änderung vor, "doch das dadurch denen in Anno 1495 Dinstag nach Sanctae Appoloniae uffgerichten und in Anno 1567 ernewerten Burgfrieden nichts derogiret", sondern derselbe in allen Punkten gehalten werde. Noch vorkommenden Namen: Frau Anna, geb. von Viermunden, Freifrau zu Winnenberg, die Base der Brüder, Philipp v. Viermunden, der + Vater der Brüder, Arnold v. Viermunden, Hofrichter zu Hessen, der Vetter der Brüder. Dies Testament legten die 2 Brüder ihrem Vetter und Curator, dem Hofrichter zu Hessen, Arnold v. Viermunden und den nachbenannten Zeugen vor. Geschehen zu Marburg. Unterschrift der beiden Brüder und Arnolds v. Viermunden. Zeugen: Burgkhart v. Kram, frstl. hessicher Statthalter zu Marburg (Unterschrieben); Joh. Riedtesel zu Eysenbach, frstl. hess. Rat und Erbmarschall (Unterschrieben); Rudolf Wilhelm Raw zu Holtzhausen, frstl. hess. Rat und Hauptmann zu Giessen (Unterschrieben); Alexander Döring zu Elmshausen, frstl. hess. Haushofmeister (Unterschrieben); Assmus von Buttelar, frstl. hess. Hofgerichtsrat und Assessor (nur im notariellen Instrument angegeben); Helmerich von Baumbach, Oberhofmeister an der Loen (Unterschrieben); Stam v. Liederbach, Küchenmeister zu Marburg (Unterschrieben). An die Unterschriften der Zeugen anschließend folgt das vom Notar Konrad Scharpff verfertigte Instrument, der zum Schlusse seiner Unterschrift und sein Notariatszeichen setzt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...