Erzbischof zu Trier schreibt dem Grafen Bernhard zu Nassau Herr zu Beilstein, er erfahre, dass Letzterer oder die Statthalter der Grafschaft Sayn den Priestern auf den Kirchen Schöneberg, Almersbach, "Goestenbach" und Roßbach verboten haben solle, für den jetzigen Türkenzug Steuern zu geben; während nach geschriebenem Rechte auch löblichem altem Herkommen alle Geistliche seines Erzstifts Trier ihm und jeglichem Erzbischofe bei vorstehender Not und sonst Subsidien und Steuern zu geben schuldig seien, er möge daher das Verbot wieder aufheben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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