Dieterich, Erzbischof von Mainz, des hl. röm. Reiches durch Germanien Erzkanzler, hat eine Ehe vermittelt zwischen Graf Wilhelm von Wertheim für seine Schwester Amelyen und Schenk Otto, Herr zu Erbach, seinem Bruder. Graf Wilhelm gibt dem Schenken zu seiner Schwester fünfhalbtausend fl. Zugeld und zwar 2000 fl. am kommenden St. Peterstag, sollte das nicht möglich sein, so sollen 1000 fl. ausgezahlt werden und die andern mit 1 von 20 verzinst werden. Ein Jahr hernach sollen weitere 2000 fl. bezahlt und die 500 fl. auf 3 Jahre in Schweinberg angelegt werden jedoch ohne Zins. Dagegen soll Schenk Otto seiner Gemahlin einundhalbtausend fl. verschreiben, für 20 fl. 1 fl. Zins, 2 Malter Korn oder 3 Malter Haber für 1 fl. Nach Ablau der 3 Jahre soll Graf Wilhelm um 500 fl. Schweinberg lösen (innerhalb Jahresfrist) und diese 500 fl. soll Schenk Otto Amelie im selben Jahre noch zinslich anlegen. Stirbt eines von ihnen kinderlos, so hat das andere die lebenslängliche Nutznießung der ausgemachten Summen, nach seinem Tode fallen die einzelnen Teile an die Linien zurück. Bleibt Amelie Witwe, so soll sie mit ihren Kindern auf Schloß Reichenberg (Rychenberg) ihren Sitz haben. Will sie eine eigene Behausung, so kann sie in den Hof zu Michelstadt ziehen. Heirateten Amelie nach Ottos Tod, so können ihre Kinder ihren Witwensitz mit 6000 fl. von ihr lösen. Otto will seiner Gemahlin auch eine entsprechende Morgengabe verschreiben. Otto und Wilhelm sollen sich die versprochenen Summen gegenseitig garantieren (bestalt tun). Otto und Amelie verzichten auf alle Erbschaft aus der Herrschaft Wertheim und Breuberg und der Hinterlassenschaft Wielants von Freiberg. Stürben aber Graf Wilhelm und Erasmus und Gräfin Sophia zu Wertheim geb. von Henneberg, so sollen sie Anspruch auf deren Pfandschaft, fahrende Habe, Barschaft und Kleinodien haben.