Werden.-Anton de Greiff, Kaufmann zu Krefeld, reversiert über die folgende inserierte Lehnsurkunde vom gleichen Tag: Werden.-Abt Benedikt belehnt nach der mit lehnsherrlichem Konsens erfolgten Zession durch Ernst Heinrich Freiherrn von Wilcke, Infanterie-Hauptmann des Königs von Schweden als Landgrafen in Hessen, und nach der Refutation vor dem Lehngericht den Anton de Greiff, Kaufmann zu Krefeld, zu Dienstmannsrecht mit dem Gut gen. die Hörne samt zugehörigen Zins- und Kurmutsgütern im Fürstentum Moers, Herrlichkeit Friemersheim, Kirchspiel Neukirchen. Der Belehnte hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Georg Heinrich Vorrath, Sekretärs des Abts, und Johann Heinrich Nessel, Gerichtsprokurators zu Werden. Der Abt unterschreibt und siegelt. - Or., Petschaft und Unterschrift