Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Hans Trautwein (Trutwin) in seinen Schirm. Er versichert, Hans mit seinem Hab und Gut zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute, Schultheißen, Richter und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, der bis auf Widerruf gelten soll. Für den Schirm hat Hans jährlich zu St. Georgstag [23.04.] 1 Gulden Schirmgeld an die fürstliche Kammer zu Heidelberg zu reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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