Landkreis Wesermünde 1932-1977 (Bestand)
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NLA ST, Rep. 274 Wesermünde
Nds. Landesarchiv, Abt. Stade (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche und kommunale Bestände >> 1.1 Akten >> 1.1.5 Lokalverwaltung, u. a. Ämter und Landkreise (bis 1946)
1936-1947
Bestandsgeschichte: Rep. 274 Wesermünde: Landkreis Wesermünde 1932-1977
Nachdem durch die preußische Kommunalreform von 1884/85
zunächst die Einteilung der Provinz Hannover in
Regierungsberzirke und Landkreise nach preußischem Vorbild
anstelle der hannoverschen Landdrosteien und Ämter erfolgt
war, hatte bereits unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg
eine Debatte über die Neuordnung der Kreisgebiete im
Elbe-Weser-Raum eingesetzt. 1885 waren anstelle der 18 Ämter
im Landdrosteibezirk Stade, wie sie seit der
Verwaltungsreform von 1859 bestanden hatten, 14 Kleinkreisen
mit einem Landrat als königlichem Beamten an der Spitze
zusammengelegt und umgebildet worden. Im Jahr 1932 wurden
dann die 14 Kleinkreise zu 7 Großkreisen zusammengelegt.
Dabei wurde der Landkreis Wesermünde zum 1. Oktober 1932
durch Zusammenschluß der beiden bisherigen Landkreise
Geestemünde und Lehe gebildet. Diese beiden Landkreise waren
im Rahmen der Kommunalreform des Jahres 1885 entstanden,
indem der Kreis Geestemünde aus 33 Landgemeinden des alten
Amtes Hagen und aus 45 Landgemeinden des alten Amtes Lehe
zusammengefügt wurde, schloß man die 15 Landgemeinden des
Amtes Dorum und die restlichen 26 Landgemeinden des
ehemaligen Amtes Lehe zum Landkreis Lehe zusammen.
Kreissitze waren die für die Landkreise namensgebenden Orte
Lehe und Geestemünde. Geestemünde wurde im Jahr 1912 zur
Stadt erhoben, Lehe erhielt 1920 die Stadtrechte verliehen.
Im Jahr 1924 wurden die Städte Geestemünde und Lehe zu einem
neuen Stadtkreis Wesermünde zusammengeschlossen. Damit
schieden beide Städte aus ihrem bisherigen Kreisverband aus,
wobei der Kreissitz sowohl des Landkreises Geestemünde als
auch des Landkreises Lehe im nunmehrigen Wesermünde blieb.
Der Stadtkreis Wesermünde blieb bei der Kommunalreform von
1932 unbeschadet bestehen und schied im Jahr 1946 auf Grund
der Entscheidung der amerikanischen
Bestandsgeschichte: Besatzungsmacht, das
1937 nach Wesermünde eingemeindete Bremerhaven um den
Stadtkreis Wesermünde vergrößert dem Stadtstaat Bremen
hinzuzufügen, aus dem Regierungsbezirk Stade aus.
Nach der Vereinigung der Kreise Geestemünde und Lehe 1932
blieb die Stadt Wesermünde bzw. ab 1947 Bremerhaven
Kreissitz des Landkreises Wesermünde, bis dieser zum 1.
August 1977 mit dem Kreis Land Hadeln und der Stadt Cuxhaven
zum Landkreis Cuxhaven vereinigt wurde.
Die beiden Akten, die den Rumpfbestand Rep. 274 Wesermünde
bilden, gelangten zu einem nicht näher zu bestimmenden
Zeitpunkt offensichtlich über die Registratur des
Regierungspräsidenten in das im Jahr 1959 neuerrichtete
Staatsarchiv Stade. Im September 1964 - also vor Überführung
der Stader Bestände aus Hannover - lag in Stade bereits ein
kleiner Bestand "Landratsamt Geestemünde/Wesermünde vor. Bei
der Neuordnung und Verzeichnung der Akten der Landratsämter
in den 1980er Jahren war zunächst geplant gewesen, für die
in die Beständegruppe Rep. 274 gehörenden Akten des
Landkreises Wesermünde mangels Masse keinen eigenen Bestand
vorzusehen, sondern diese dem Bestand des Landratsamtes
Geestemünde 1885-1932 hinzuzufügen. Im August 2001 wurde aus
diesen beiden Akten ein Bestand "Landkreis Wesermünde
1932-1977" gebildet, um in der Archivtektonik des
Staatsarchivs die Existenz dieses Landkreises zu
dokumentieren.
Die für die Geschichte des Altkreises Wesermünde
wesentlichen Akten der Landratsämter Geestemünde und Lehe
bezw. (seit 1932) Wesermünde sind im Zweiten Weltkrieg im
Kreisgebäude in Bremerhaven verbrannt. Ersatzweise sind im
Staatsarchiv Stade die Akten der Regierung Stade (Rep. 180;
vor allem Landrätliche Verwaltung,
Kreiskommunalangelegenheiten, Wasserbau) und der zuständigen
Fachbehörden (z. B. Rep. 129 Wesermünde) heranzuziehen. Im
Stadtarchiv Bremerhaven sind in der "Abt. Wesermünde"
Bestandsgeschichte: außer
Archivalien der früheren Landgemeinden Geestendorf,
Geestemünde und Wulsdorf auch Akten der späteren Stadt
Geestemünde bzw. Wesermünde überliefert.
Die Akten des Bestandes sind zu zitieren mit "Rep. 274
Wesermünde" und Angabe der laufenden Bestellnummer. Die
Akten sind im Rahmen der für die Niedersächsischen
Staatsarchive geltenden Benutzungsordnung uneingeschränkt
benutzbar.
Schrifttum
Der Landkreis Wesermünde. Amtliche Kreisbeschreibung. Bearb.
v. Heinrich Seedorf. Hrsg. v. Nds. Landesverwaltungsamt/Dez.
Kreisbeschreibungen. Bremen-Horn 1968 (Die Landkreise in
Niedersachsen, Bd. 23).
Lembcke, Rudolf: 100 Jahre Kreise an Elb- und Wesermündung
1885-1985. Der Landkreis Cuxhaven und seine Rechtsvorgänger.
Hrsg. v. Ldkr. Cuxhaven. Cuxhaven 1985.
Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945.
Reihe A: Preußen, Bd. 10: Hannover. Bearb. v. Iselin
Gundermann und Walther Hubatsch. Marburg 1981, S. 736-739
und S. 784-787.
Lenz, Wilhelm: Das Archivwesen im Landkreis Wesermünde. In:
Niederdeutsches Heimatblatt Nr. 158, Febr. 1963, S. 4.
Stade, den 2. August 2001 Dr. Christian
Bestandsgeschichte: Hoffmann
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Nachdem durch die preußische Kommunalreform von 1884/85
zunächst die Einteilung der Provinz Hannover in
Regierungsberzirke und Landkreise nach preußischem Vorbild
anstelle der hannoverschen Landdrosteien und Ämter erfolgt
war, hatte bereits unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg
eine Debatte über die Neuordnung der Kreisgebiete im
Elbe-Weser-Raum eingesetzt. 1885 waren anstelle der 18 Ämter
im Landdrosteibezirk Stade, wie sie seit der
Verwaltungsreform von 1859 bestanden hatten, 14 Kleinkreisen
mit einem Landrat als königlichem Beamten an der Spitze
zusammengelegt und umgebildet worden. Im Jahr 1932 wurden
dann die 14 Kleinkreise zu 7 Großkreisen zusammengelegt.
Dabei wurde der Landkreis Wesermünde zum 1. Oktober 1932
durch Zusammenschluß der beiden bisherigen Landkreise
Geestemünde und Lehe gebildet. Diese beiden Landkreise waren
im Rahmen der Kommunalreform des Jahres 1885 entstanden,
indem der Kreis Geestemünde aus 33 Landgemeinden des alten
Amtes Hagen und aus 45 Landgemeinden des alten Amtes Lehe
zusammengefügt wurde, schloß man die 15 Landgemeinden des
Amtes Dorum und die restlichen 26 Landgemeinden des
ehemaligen Amtes Lehe zum Landkreis Lehe zusammen.
Kreissitze waren die für die Landkreise namensgebenden Orte
Lehe und Geestemünde. Geestemünde wurde im Jahr 1912 zur
Stadt erhoben, Lehe erhielt 1920 die Stadtrechte verliehen.
Im Jahr 1924 wurden die Städte Geestemünde und Lehe zu einem
neuen Stadtkreis Wesermünde zusammengeschlossen. Damit
schieden beide Städte aus ihrem bisherigen Kreisverband aus,
wobei der Kreissitz sowohl des Landkreises Geestemünde als
auch des Landkreises Lehe im nunmehrigen Wesermünde blieb.
Der Stadtkreis Wesermünde blieb bei der Kommunalreform von
1932 unbeschadet bestehen und schied im Jahr 1946 auf Grund
der Entscheidung der amerikanischen
Bestandsgeschichte: Besatzungsmacht, das
1937 nach Wesermünde eingemeindete Bremerhaven um den
Stadtkreis Wesermünde vergrößert dem Stadtstaat Bremen
hinzuzufügen, aus dem Regierungsbezirk Stade aus.
Nach der Vereinigung der Kreise Geestemünde und Lehe 1932
blieb die Stadt Wesermünde bzw. ab 1947 Bremerhaven
Kreissitz des Landkreises Wesermünde, bis dieser zum 1.
August 1977 mit dem Kreis Land Hadeln und der Stadt Cuxhaven
zum Landkreis Cuxhaven vereinigt wurde.
Die beiden Akten, die den Rumpfbestand Rep. 274 Wesermünde
bilden, gelangten zu einem nicht näher zu bestimmenden
Zeitpunkt offensichtlich über die Registratur des
Regierungspräsidenten in das im Jahr 1959 neuerrichtete
Staatsarchiv Stade. Im September 1964 - also vor Überführung
der Stader Bestände aus Hannover - lag in Stade bereits ein
kleiner Bestand "Landratsamt Geestemünde/Wesermünde vor. Bei
der Neuordnung und Verzeichnung der Akten der Landratsämter
in den 1980er Jahren war zunächst geplant gewesen, für die
in die Beständegruppe Rep. 274 gehörenden Akten des
Landkreises Wesermünde mangels Masse keinen eigenen Bestand
vorzusehen, sondern diese dem Bestand des Landratsamtes
Geestemünde 1885-1932 hinzuzufügen. Im August 2001 wurde aus
diesen beiden Akten ein Bestand "Landkreis Wesermünde
1932-1977" gebildet, um in der Archivtektonik des
Staatsarchivs die Existenz dieses Landkreises zu
dokumentieren.
Die für die Geschichte des Altkreises Wesermünde
wesentlichen Akten der Landratsämter Geestemünde und Lehe
bezw. (seit 1932) Wesermünde sind im Zweiten Weltkrieg im
Kreisgebäude in Bremerhaven verbrannt. Ersatzweise sind im
Staatsarchiv Stade die Akten der Regierung Stade (Rep. 180;
vor allem Landrätliche Verwaltung,
Kreiskommunalangelegenheiten, Wasserbau) und der zuständigen
Fachbehörden (z. B. Rep. 129 Wesermünde) heranzuziehen. Im
Stadtarchiv Bremerhaven sind in der "Abt. Wesermünde"
Bestandsgeschichte: außer
Archivalien der früheren Landgemeinden Geestendorf,
Geestemünde und Wulsdorf auch Akten der späteren Stadt
Geestemünde bzw. Wesermünde überliefert.
Die Akten des Bestandes sind zu zitieren mit "Rep. 274
Wesermünde" und Angabe der laufenden Bestellnummer. Die
Akten sind im Rahmen der für die Niedersächsischen
Staatsarchive geltenden Benutzungsordnung uneingeschränkt
benutzbar.
Schrifttum
Der Landkreis Wesermünde. Amtliche Kreisbeschreibung. Bearb.
v. Heinrich Seedorf. Hrsg. v. Nds. Landesverwaltungsamt/Dez.
Kreisbeschreibungen. Bremen-Horn 1968 (Die Landkreise in
Niedersachsen, Bd. 23).
Lembcke, Rudolf: 100 Jahre Kreise an Elb- und Wesermündung
1885-1985. Der Landkreis Cuxhaven und seine Rechtsvorgänger.
Hrsg. v. Ldkr. Cuxhaven. Cuxhaven 1985.
Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945.
Reihe A: Preußen, Bd. 10: Hannover. Bearb. v. Iselin
Gundermann und Walther Hubatsch. Marburg 1981, S. 736-739
und S. 784-787.
Lenz, Wilhelm: Das Archivwesen im Landkreis Wesermünde. In:
Niederdeutsches Heimatblatt Nr. 158, Febr. 1963, S. 4.
Stade, den 2. August 2001 Dr. Christian
Bestandsgeschichte: Hoffmann
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST