Das Märchen von der Rente - Wie die Politik die Rentenkasse plündert
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 R140042/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014 >> Januar
9. Januar 2014
Eigentlich ist die Rentenkasse gut gefüllt. Und deswegen - so hieß es einmal - müssten Arbeitnehmer ab diesem Jahr weniger Beiträge zahlen.
Aber mit der Großen Koalition hat sich das schnell geändert, denn Union und SPD haben beschlossen, Rentengeschenke zu verteilen: an Mütter und an diejenigen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben. Die einen bekommen künftig mehr für die Zeit der Kindererziehung, die anderen dürfen früher in Rente. Und dann gibt es noch Geld für die, die von ihrer Rente nicht leben können, obwohl sie lange gearbeitet haben.
Das alles kostet allerdings so viel, dass die 31 Milliarden Euro, die als Rücklagen in der Rentenkasse liegen, bald weg sein werden.
Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung warnt vor gigantischen Lücken, hält die Mütterente sogar für verfassungswidrig. Rentenexperten reden ganz offen von einer "Plünderung der Rentenkasse". Die Rentengeschenke gingen zu Lasten der Jungen, die künftig noch mehr einzahlen müssten und noch weniger herausbekämen. Die Pläne, so die Kritiker, treiben die jüngere Generation in den Ruin, verhindern keine Altersarmut und verletzen das Grundprinzip unseres Sozialsystems.
Studiogast: Stefan Sell, Sozialwissenschaftler
Aber mit der Großen Koalition hat sich das schnell geändert, denn Union und SPD haben beschlossen, Rentengeschenke zu verteilen: an Mütter und an diejenigen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben. Die einen bekommen künftig mehr für die Zeit der Kindererziehung, die anderen dürfen früher in Rente. Und dann gibt es noch Geld für die, die von ihrer Rente nicht leben können, obwohl sie lange gearbeitet haben.
Das alles kostet allerdings so viel, dass die 31 Milliarden Euro, die als Rücklagen in der Rentenkasse liegen, bald weg sein werden.
Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung warnt vor gigantischen Lücken, hält die Mütterente sogar für verfassungswidrig. Rentenexperten reden ganz offen von einer "Plünderung der Rentenkasse". Die Rentengeschenke gingen zu Lasten der Jungen, die künftig noch mehr einzahlen müssten und noch weniger herausbekämen. Die Pläne, so die Kritiker, treiben die jüngere Generation in den Ruin, verhindern keine Altersarmut und verletzen das Grundprinzip unseres Sozialsystems.
Studiogast: Stefan Sell, Sozialwissenschaftler
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BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:28 MEZ
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