Klage wegen verschiedener Vergehen, Fehler, Unwissenheit und Ungerechtigkeiten der Beklagten bei der Kriminaljurisdiktion, u. a. Verhaftungen ohne ausreichende Indizien und sorgfältige Prüfung der Anschuldigungen und Denunziationen, Anordnung der Folter, ohne dem Angeklagten Gelegenheit zur Reinigung oder Verteidigung zu geben, Delikte bei der Durchführung der Folter wegen Unkenntnis über die Dauer der Folter und die Grade der 1. und 2. Tortur, so daß eine im übrigen Deutschland unbekannte Barbarei herrsche und selbst robuste Angeklagte die Folter nicht ertragen könnten. Der Kläger verweist auf die Fälle des Leonhard Calixt und Gregor Bonnelance, die der Zauberei beschuldigt worden sind. Er selbst ist auch von Aegidius (de) Dormael des Kapitalverbrechens (Zauberei) angeklagt, aber freigesprochen worden. Unter Berufung auf die Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. fordert er die Verurteilung der Beklagten „ad poenam syndicatus“.
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Klage wegen verschiedener Vergehen, Fehler, Unwissenheit und Ungerechtigkeiten der Beklagten bei der Kriminaljurisdiktion, u. a. Verhaftungen ohne ausreichende Indizien und sorgfältige Prüfung der Anschuldigungen und Denunziationen, Anordnung der Folter, ohne dem Angeklagten Gelegenheit zur Reinigung oder Verteidigung zu geben, Delikte bei der Durchführung der Folter wegen Unkenntnis über die Dauer der Folter und die Grade der 1. und 2. Tortur, so daß eine im übrigen Deutschland unbekannte Barbarei herrsche und selbst robuste Angeklagte die Folter nicht ertragen könnten. Der Kläger verweist auf die Fälle des Leonhard Calixt und Gregor Bonnelance, die der Zauberei beschuldigt worden sind. Er selbst ist auch von Aegidius (de) Dormael des Kapitalverbrechens (Zauberei) angeklagt, aber freigesprochen worden. Unter Berufung auf die Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. fordert er die Verurteilung der Beklagten „ad poenam syndicatus“.
AA 0627, 1194 - C 851/1869
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1626 - 1629 (1626 - 1628)
Enthaeltvermerke: Kläger: Poncinus Cosson, Rat des Bischofs zu Lüttich bzw. des Erzbischofs zu Köln im Fürstentum Stablo (Stavelot, Belgien) und Prätor zu Malmedy (Belgien) Beklagter: Aegidius (de) Dorma(e)l, Rat und „procurator generalis“, und Konsorten: Johannes Wirotte (Uirotius), Remaclus Huart, Johannes Malaise, Mauritius Harsee, Gasparus (Jasparus) und Johann Anthonius, Schöffen des Hohen Gerichts zu Stablo (Stavelot) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Georg Krafft 1626 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Wilhelm (Guillelmus) Fabritius 1626 Prozeßart: Citationis ad videndum se incidisse in poenam syndicatus Instanzen: RKG 1626 - 1629 (1626 - 1628) Beweismittel: In Q 1 und Q 3 Beschreibung von verschiedenen Arten der Folter. RKG-(Bei-)Urteil vom 3. März 1628 (Prot.). Beschreibung: 1 cm, 23 Bl., lose; Q 1 - 5, 1 Beilage prod. 5. Dez. 1628. Schriftsätze in lateinischer und französischer Sprache, teils beschädigt. Vgl. ZAGV 18 (1896) Nr. 520 S. 125. sowie RKG 1193 (C 850/1868) und 1195 (C 852/1870).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:53 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)