Vor Johann von Rees und Heinrich tho Vurdt, Schöffen zu Rees, überlassen Gerhard Mathann und Frau Gerdt den Eheleuten Heinrich und Aeltgen Hardefehn die Nutznießung eines Maltersaat Landes am Speldorfer Baum auf vier Jahre für ein wiederlösliches Kapital von 100 Talern.