Apollonia Bendlini, Witwe des Veit Wern zu Unterurbach, bekennt mit Zustimmung ihres Vogts Theus Iggenau ("Yggenaw") zu Hopfenweiler, Gerichtsammann in Haisterkirch, daß ihr Mutter und Schwestern der Klause zu St. Michael in Ravensburg mit Zustimmung ihres Vogts Jakob Gäldrich von Sigmarshofen, Bürgermeister zu Ravensburg, auf Lebenszeit Hof und Gut in Unterurbach verliehen haben. Das Gut war früher den Eltern ihres Mannes, Sebastian Wern und Ursula Müllerin verliehen. Zu ihm gehören 9 1/2 Jucherten Acker in den Eschen Hinter der Halden, Hinter dem Löhlin und Hinter dem Pombichel. Dazu kommen 5 Jucharten Acker, die vom Kloster Weingarten aufgrund einer besonderen Urkunde in das Gut gelegt wurden. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen vom Gut, insbesondere dem zugehörigen Wald, nichts weggeben. Jährlich reichen sie zu Martini 9 Scheffel Vesen, 7 Scheffel Hafer, 2 lb d Heugeld, alles in Ravensburger Maß und Währung, 100 Ostereier, 10 Hühner, 1 Fasnachthenne, 1 Streichen Roterbsen, 6 Reisten halb Werg, halb Hanf. Aus den 5 Jucherten Acker, die in das Gut gelegt wurden, entrichten sie dem Spital in Waldsee den Zehnten und dem Kloster Weingarten je 7 Streichen Vesen und Hafer. Im Todesfall und bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh und der dritten Garbe Winterkorn zurückgelassen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Zimmersteuer oder sonstigen Aufwendungsersatz.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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