Der römische König Ferdinand IV. reversiert dem Kapitel B. M. V. zu Aachen in Betreff seiner zu Regensburg vollzogenen Krönung, nachdem er das Stift, vorbehaltlich dessen Rechte, wegen der ihm zustehenden Krönungsornamente mit einer Geldsumme entschädigt. G. in Unserer und des Heylligen Reichsstatt Regenspurg den drey und zwaintzigisten Monatstag Juny nach Christi unsers lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreichen geburth Im Sechzehenhundert drey und fünffzigsten, Unserer Reiche des Römischen im Ersten, des Hungarischen im Sibenten und des Böhaimbischen auch im Sibenden. Mit Unterschrift des Königs.