Kurfürst Philipp von der Pfalz weist seine Amtleute zu Heidelberg, Germersheim, Neustadt, Bretten, Weißenburg, in der Landvogtei [im Elsass] und zu Kaiserslautern an, den Erbschirmvertrag mit dem Stift Speyer zu beachten, der durch seinen Vetter und Vater Friedrich (+) mit Bischof Johann von Speyer (+) geschlossen worden war und den der Aussteller nun mit Bischof Matthias von Speyer erneuert hat. Sollten die Amtleute keine Abschrift des Vertrags haben, sollen sie an den Kurfürsten zurückschreiben, der ihnen eine solche zukommen lassen wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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