Der Warburger Bürger Jude und seine Ehefrau Elisabeth verkaufen als Vormünder des Kurt, Matthias und Johannes, Söhnen ihres verstorbenen Bruders Matthias Jude, namens dieser dem Propst, der Äbtissin, Priorin und dem Konvent des Kl. Wormeln zehn Mark Warburger Pfennige für 100 Mark derselben Währung. Die Rente soll jährlich zu Michaelis (29. September) aus zwei Hufen Landes gezahlt werden, die zwischen Wormeln und dem Calenberg liegen1), vom Kloster zu Lehen gehen und von Jude bewirtschaftet werden. Die Käufer können nach ihrem Willen Meier bestimmen und absetzen. Jude will ihnen, solange er die Ländereien bewirtschaftet, die Rente nach Warburg oder Wormeln zahlen, wobei die Berechnung des Kornertrags nach dem am Sonnabend vor oder nach Michaelis auf dem Markt in Warburg gängigen Zinsfuß erfolgen soll. Sollte die Zahlung nicht vollständig erfolgen, sollen die Käufer aus dem in der Altstadt Warburg gelegenen Steinhaus der Verkäufer befriedigt werden. Die Käufer können bei Nichtzahlung die beiden Ländereien verkaufen oder versetzen. Die Rente kann jährlich zu Martini (11. November) mit 100 Mark oder 40 Mark Silbers Warburger Gewichts bei Vorankündigung zu Mariä Geburt (8. September) oder eher zurückgekauft werden. Die Verkäufer bieten Gewähr. Jude kündigt sein Siegel an und bittet Johannes Richwinis, weltlichen Richter der Altstadt Warburg, um Mitbesiegelung. Zeugen werden benannt.