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Graf Georg August von Nassau-Idstein verspricht bei der Besitzergreifung des ihm angefallenen väterlichen Anteils am Amt Nassau, die Bewohner desselben, welche ihm gehuldigt haben, bei ihren hergebrachten Rechten und Freiheiten zu belassen.
Graf Georg August von Nassau-Idstein verspricht bei der Besitzergreifung des ihm angefallenen väterlichen Anteils am Amt Nassau, die Bewohner desselben, welche ihm gehuldigt haben, bei ihren hergebrachten Rechten und Freiheiten zu belassen.