Search results
  • 24 of 192

Verordnung, dass die Kreuzbrüder die Mühlenstraße so reinigen müssen, so weit sich ihr Gebäude erstreckt. Es soll darauf geachtet werden, dass die Reinigung gründlich genug durchgeführt wird. (S. 48-49)

Show full title
Stadtarchiv Düsseldorf
Data provider's object view
Loading...