Pfgf. Karl Albrecht, Herzog in Ober- und Niederbayern, der oberen Pfalz, Reichserztruchsess und Kurfürst, etc. und Pfgf. Karl Philipp, Reichserzschatzmeister und Kurfürst, Herzog in Bayern, zu Jülich, Kleve und Berg etc. bekunden, dass der + Ks. Rudolf II. dem + Hans Christoph von Rosenberg eingeräumt hatte, in seinen Dörfern Ober- und Nieder-Essingen das Halsgericht von neuem aufzurichten, dieser kurz vor seinem Tod das Haus Essingen mit allem Zubehör dem + Ebf. Wolfgang (Kämmerer von Worms Frh. von Dalberg) von Mainz und den Nachkommen im Dalberger Geschlecht käuflich übergeben und die Untertanen überwiesen hat und danach der Blutbann von den verschiedenen genannten + Kaisern an genannte Kämmerer verliehen worden sei. Sie bekunden, dass sie nun in Kraft ihres gemeinsam getragenen Reichsvikariats dem Hugo Philipp Kämmerer von Worms Frhr. von Dalberg, auch als Lehnsträger seiner Brüder Friedrich Anton Christoph und Franz Karl Anton Eberhard, sowie seiner Vettern Franz Heinrich und Karl Joseph und allen ihren Erben Hochgericht und Blutbann in den Dörfern Ober- und Niederessingen erneuert verliehen haben, ferner die Aufrichtung von Stock und Galgen und die Besetzung des Halsgerichts mit zehn oder zwölf Männern aus ihrem Gericht.