Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz und Herzog Friedrich I. von Pfalz-Simmern, Graf zu Sponheim, bewilligen, dass dessen Sohn Herzog Stefan dem Meister Pallas Spangel jährlich zu Martini 80 Gulden Pension aus der Pfarrei zu Kirchberg im Mainzer Bistum reicht, nachdem zwischen beiden Fürsten in der Sache ihrer Irrungen um die Pfarrei ein Schiedsvertrag aufgerichtet worden ist. Die Pension ist nach Speyer oder Worms zu überantworten. Gemäß des Vertrags soll binnen vier Monaten vom Papst ein Reservationsbrief über die Pension erlangt werden. Die Aussteller bekunden und bekräftigen als Lehnsherren ihre Zustimmung und versichern die Ausrichtung der Pension an Pallas Spangel auf Lebtag.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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