Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Eberhard Hofwart von Kirchheim, seine Ehefrau Elisabeth [Puller] von Hohenburg (Else von Hoenburg) und ihre Erben in seinen Schirm genommen hat. Er versichert, sie wie seine anderen Diener zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm, seinen Richtern und Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Friedrich weist seine Ober- und Unteramtleute und Untertanen um Beachtung an.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...