An die Hofkammer in München gerichtete Bitte der Maria Wolfarth, lediger Bauerstochter zu Graming im Pfleggericht Neuötting, um Konsens, die von ihren Eltern geerbten zwei Güter, das Wolfharth- und das Liechtmayrgütl, gegen lebenslänglichen Unterhalt und Verpflegung dem Institut der Englischen Fräulein zu Altötting vermachen zu dürfen.

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Staatsarchiv München