Johann Graf zu Wertheim und Johann, Vater, und der Konvent zu Neuenzell bei Grünau (Grunawe) vereinbaren einen Gütertausch. Danach überläßt das Kloster dem Grafen seinen Hof gen. Koitwyse in Kreuzwertheim (Creutzewertheym), mehrere Weingärten auf dortiger, Lindelbacher (Lyndelbach) und Dietenhaner (Dyttenhain) Markung samt der zu diesen Weingärten gehörigen Behausung zu Urphar (Urfar) und zwei Teilen des Gerichts zu Dietenhan samt der Obrigkeit, die sie als Gerichts- und Vogtherren innehatten, die Zinsen, Gülten, Nutzungen der dortigen Güter samt allen zugehörigen Rechten, während der Graf dem Kloster seinen Hof und Zehnten zu Unterwittichhausen (Undtern Wittichawsenn) samt Zubehör, die Eigen sind, überläßt.