Kläger: Andreas Leser, Kaufmann in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Johann Friedrich To(e)nnies und Johann Behrmann (junior), Kaufleute in Hamburg (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis; Gültigkeit des Appellations-Privilegs für die Stadt Hamburg trotz nicht erfolgter Annahme durch die Brügerschaft sowie Abweisung der Rekonventionsklage in einem bis in die Revision vor dem Obergericht gehenden Streit um den Regress an den Aussteller einer Tratte bei Fallissement des Trassaten (Bezogenen) vor dem Akzept des Wechsels; Einrede des Klägers, dass ihm wegen der mangelnden Bemühungen der Beklagten um Akzeptanz des Wechsels Schadensersatz zustehe

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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