Johann [II.], Bischof von Meißen, übereignet (unimus et donamus, incorporamus) der Katharinenkirche in Döbritzschen (minori Doberwicz) mit Zustimmung des Domkapitels einen Zins von je zwei Malter Roggen und Hafer{1}, den Peter Lucie, Pfarrer (plebanus) in Döbritzschen, wie zuvor schon sein Vater, Klaus Lucie, von ihm zu Lehen trug und nunmehr zu seinem und seiner Eltern Seelenheil der Kirche in Dobritzschen unter der Bedingung gestiftet hat, dass er aus den Zinsen weiterhin einen angemessenen Unterhalt beziehen kann. Als Entgelt für seine Zustimmung zu dieser Übereignung erhält der Aussteller zehn Schock breiter Groschen, von denen er der Meißener Kirche einen jährlichen Zins in Höhe von einer Mark erwerben wird. - Siegel des Ausstellers angekündigt. 1 Der Zins setzt sich folgendermaßen zusammen: Drei Scheffel Roggen und vier Scheffel Hafer aus Lindigt (Lindecht), eineinhalb Scheffel Roggen und zwei Scheffel Hafer in Zuschendorf (Zcucschendorf), sechs Scheffel Roggen und acht Scheffel Hafer in pagis et bonis puerorum in Meling [evtl. Wüstung Melin; Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen. Neuausgabe, bearb. v. Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke, Leipzig 2006, Bd. 1, S. 468], ein Scheffel Roggen und zwei Scheffel Hafer von den Gütern der Witwe Holzapfel (Holczappfelynne), je ein halber Scheffel Roggen und Hafer vom Besitz des in Pirna (Pyrna) wohnhaften Nikolaus gen. Gebu<e>r.

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Sächsisches Staatsarchiv
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