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Revision des Israelitengesetzes von 1828: Entwurf und Behandlung eines Gesetzes zur Reform der israelitischen Kirchenverfassung (Teil II)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 201 c Ministerium des Kirchen- und Schulwesens/Kultministerium: Israelitische Religionsgemeinschaft
Ministerium des Kirchen- und Schulwesens/Kultministerium: Israelitische Religionsgemeinschaft >> 1. Allgemeine Verhältnisse und Rechtsstellung der Juden
1864-1869
Enthält u.a.: Gedr. Denkschrift württembergischer Israeliten zur Revision der dritten Abteilung des Gesetzes vom 25. April 1828 im Sinne der Gewissensfreiheit und ... Autonomie 1863, Qu. 56
Gedr. Eingaben und Denkschriften an die Kammer der Abgeordneten und an das Kult-Ministerium um Revision der Israelitengesetzgebung und der israelitischen Kirchenverfassung, 1863, 1864, Qu. 87, 95, 97- 99, 101, 105, 106, 114, 116
Gedr. Bericht der Kommission für die innere Verwaltung über den Gesetzentwurf betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen. Ausgegeben den 28. Jan. 1864,
21 S., Qu. 90
Gesetz über die bürgerlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen (No. 16 des Regierungsblattes für das Königreich Württemberg vom 23. Aug. 1864), Qu. 103
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.