Stoffel v. Durnlach von Haberschlacht, gefangengesetzt zu Brackenheim wegen Friedbruchs, schwört Urfehde, nachdem ihm 3 Finger abgehauen und vom Landesherrn aufgetragen wurde, in den Flecken Brackenheimer Amts und derselben Zwing und Bann zu bleiben und sie nicht ohne besondere Bewilligung zu verlassen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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