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Generale an sämtliche Patrimonial-Gerichte in allen Hessischen Souveränitätslanden: Von höchster Stelle ist entschieden, dass das Abhören der Kirchenkasten-Rechnungen in den vormals ritterschaftlichen Orten wie bisher in den Alt-Hessischen Orten zu erfolgen hat (zwei Ausfertigungen vorhanden, ein Satz verschiedener Abrechnungs-Formulare liegt als Muster bei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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