Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass Hans von Venningen (+) von seinem Bruder Pfalzgraf Ludwig IV. (+) und der Pfalz eine Gültverschreibung über 5.200 Gulden erworben hatte. Die Gülte und den Hauptbrief haben derzeit seine Getreuen, die "gesweger" Eberhard von Heusenstamm, Ritter, und Eucharius von Venningen, inne. Nachdem beide die Gülte aufgekündigt und ihn um die Zahlung der 5.200 Gulden bis zum nächsten Johannistag [24.06.1474] ersucht haben, verspricht Kurfürst Friedrich beiden Inhabern des Briefs oder ihren Erben die Zahlung bis zu diesem Termin.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...